Wenn der Vertrieb
zum Rechtsfall wird.
Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer und Vertriebspartner arbeiten jahrelang auf fremde Rechnung an einem eigenen Kundenstamm. Endet die Zusammenarbeit, geht es um viel Geld – und um Fristen, die niemand zweimal bekommt.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch, im Rücken das Team der HLP GmbH aus Weimar. Rechtsanwälte und Steuerberater in einem Haus – beim Ausgleichsanspruch rechnen wir die Steuer von Anfang an mit.
Vertriebsrecht bei HLP – auf einen Blick
RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH vertreten Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer und Vertriebspartner – bei der Beendigung des Vertriebsvertrages, beim Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, beim Buchauszug nach § 87c HGB und bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen. Weil Rechtsanwälte und Steuerberater hier im selben Haus arbeiten, rechnen wir die steuerliche Seite des Ausgleichs von Anfang an mit. Erstkontakt: 03643.850012.
Rechtsanwalt
Markus Presch
Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Im Vertriebsrecht vertreten wir Handelsvertreter, Vertragshändler und Vertriebspartner – von der Kündigung über den Buchauszug bis zur Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs.
„Der Ausgleich entscheidet sich nicht am Gesetz, sondern an den Zahlen. Wer sie hat, verhandelt. Wer sie nicht hat, hofft."
Die berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament hilft, Vertriebsstreitigkeiten nicht nur juristisch, sondern auch kaufmännisch zu führen – bei Prognosen, Abwanderungsquoten und Bewertungsfragen ist genau das der Unterschied.
In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand. Beim Ausgleichsanspruch ist das kein Beiwerk: Ob die Zahlung tarifbegünstigt ist, hängt auch davon ab, wann sie fließt. Diese Frage gehört in die Verhandlung – nicht in die Steuererklärung des Folgejahres.
Wir betreuen gewerbliche Mandanten überwiegend dauerhaft, wie eine externe Rechtsabteilung – in Mitteldeutschland und bundesweit.
Wobei wir Sie vertreten
Vier Felder, ein Grundsatz: Wer jahrelang fremden Umsatz aufgebaut hat, soll dafür nicht leer ausgehen.
Ausgleichsanspruch § 89b HGB
Was Ihnen nach Vertragsende zusteht, wie es berechnet wird – und welche Fristen laufen.
Mobilfunk-Partnershop
Der Netzbetreiber kündigt den Partnershopvertrag. Was Sie jetzt sichern müssen.
Buchauszug § 87c HGB
Die Zahlen liegen beim Unternehmer. Der Buchauszug holt sie – notfalls per Stufenklage.
Vertriebsverträge
Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise – Gestaltung, Prüfung, Beendigung.
Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung erhalten?
Verlieren Sie keine Zeit – bei einer Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist. Schildern Sie uns Ihre Lage, wir geben eine schnelle Ersteinschätzung.
So schnell sind Sie bei uns startklar.
1. Ersteinschätzung – Sie schildern uns Ihre Situation (Telefon, Formular oder Online-Termin). 2. Klare Strategie – wir bewerten Ihre Chancen und das weitere Vorgehen offen. 3. Durchsetzung – wir verhandeln und vertreten Sie, fristwahrend und konsequent.
Jetzt Kennenlerngespräch buchen →Häufig gestellte Fragen zum Vertriebsrecht
Direkte Antworten auf die meistgesuchten Fragen – damit Sie sich ein erstes Bild machen können, bevor wir sprechen.
Wer hat überhaupt einen Ausgleichsanspruch?
Wie lange habe ich Zeit?
Im Vertrag steht, dass kein Ausgleich geschuldet wird. Gilt das?
Wie wird der Ausgleich berechnet?
Was ist ein Buchauszug und warum ist er so wichtig?
Darf ich mir vorsorglich Kundendaten aus dem System des Unternehmers kopieren?
Was passiert, wenn ich selbst kündige?
Ich habe nur Einmalprovisionen erhalten. Geht der Ausgleich dann leer aus?
Muss ich den Ausgleich versteuern?
Was kostet die Prüfung?
Ihre Frist läuft – wir handeln rechtzeitig.
Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen. Vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin oder nehmen Sie Kontakt auf.
So erreichen Sie uns
Ihr Einstieg: die kostenlose Ersteinschätzung (20 Minuten) per Telefon oder Video – wir ordnen Ihre Lage ein, benennen Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt. Am schnellsten per Online-Termin, alternativ schriftlich; alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.Die Ersteinschätzung ist eine erste Orientierung und noch keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung – gesetzliche Fristen (etwa die Jahresfrist des § 89b Abs. 4 S. 2 HGB) laufen unabhängig davon weiter.
Online-Termin – Video oder Telefon, automatisch gebucht
Buchen Sie selbst einen freien Termin – wahlweise als Video-Gespräch (Microsoft Teams) oder als Telefon-Termin. Datum und Uhrzeit wählen Sie; die Bestätigung und der Kalendereintrag erfolgen automatisch, beim Video-Termin inkl. Teams-Link. Beim Telefon-Termin rufen wir Sie zur gewählten Zeit an.
Freien Termin wählen – die Bestätigung und der Microsoft-Teams-Link kommen automatisch.
Jetzt Kennenlerngespräch buchen →Lieber telefonisch? 03643.850012
Schnellkontakt
Wenig Aufwand, kein langes Schreiben: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ein bis zwei Sätze zu Ihrem Anliegen – wir rufen zurück. Für detaillierte Fälle mit Unterlagen nutzen Sie bitte die ausführliche Anfrage.
Ausführliche Anfrage
Mit ein paar strukturierten Angaben können wir Ihr Anliegen schon vor dem ersten Gespräch einordnen – das spart Zeit und gibt Ihnen schneller eine fundierte Einschätzung. Sie können Kündigung, Vertrag, Schreiben und Unterlagen direkt als Anlage hochladen.
Der Fragebogen erfasst
- Wer Arbeitnehmer · Arbeitgeber · Geschäftsführer · sonstige
- Wann Datum von Kündigung/Schreiben und laufende Fristen (3 Wochen!)
- Was Kündigung · Aufhebungsvertrag · Abmahnung · Arbeitszeugnis · Lohn/Überstunden · Sonstiges
- Worum Eintrittsdatum, Position, Bruttogehalt, Betriebsgröße
- Anlagen Kündigung, Arbeitsvertrag, Schreiben als Datei-Upload