Vertriebsrecht · Handelsvertreterrecht · bundesweit & digital

Wenn der Vertrieb
zum Rechtsfall wird.

Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer und Vertriebspartner arbeiten jahrelang auf fremde Rechnung an einem eigenen Kundenstamm. Endet die Zusammenarbeit, geht es um viel Geld – und um Fristen, die niemand zweimal bekommt.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch, im Rücken das Team der HLP GmbH aus Weimar. Rechtsanwälte und Steuerberater in einem Haus – beim Ausgleichsanspruch rechnen wir die Steuer von Anfang an mit.

vertraulich · klar · unverbindlich
1 Jahr Frist§ 89b Abs. 4 S. 2 HGB – danach ist der Ausgleich weg
Rechtsanwälte + Steuerberaterin einer Gesellschaft
Ausgleich und Steuerzusammen gerechnet, nicht nacheinander
Bundesweitvon Weimar aus, digital
Gewerbliche Mandatewie eine externe Rechtsabteilung

Vertriebsrecht bei HLP – auf einen Blick

RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH vertreten Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer und Vertriebspartner – bei der Beendigung des Vertriebsvertrages, beim Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, beim Buchauszug nach § 87c HGB und bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen. Weil Rechtsanwälte und Steuerberater hier im selben Haus arbeiten, rechnen wir die steuerliche Seite des Ausgleichs von Anfang an mit. Erstkontakt: 03643.850012.

Kündigung & Kündigungsschutz
Abfindung
Aufhebungsvertrag
Abmahnung
Arbeitszeugnis
Person

Rechtsanwalt
Markus Presch

Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Im Vertriebsrecht vertreten wir Handelsvertreter, Vertragshändler und Vertriebspartner – von der Kündigung über den Buchauszug bis zur Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs.

„Der Ausgleich entscheidet sich nicht am Gesetz, sondern an den Zahlen. Wer sie hat, verhandelt. Wer sie nicht hat, hofft."

Die berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament hilft, Vertriebsstreitigkeiten nicht nur juristisch, sondern auch kaufmännisch zu führen – bei Prognosen, Abwanderungsquoten und Bewertungsfragen ist genau das der Unterschied.

In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand. Beim Ausgleichsanspruch ist das kein Beiwerk: Ob die Zahlung tarifbegünstigt ist, hängt auch davon ab, wann sie fließt. Diese Frage gehört in die Verhandlung – nicht in die Steuererklärung des Folgejahres.

Wir betreuen gewerbliche Mandanten überwiegend dauerhaft, wie eine externe Rechtsabteilung – in Mitteldeutschland und bundesweit.

Rechtsanwalt Markus Presch, HLP GmbH
Vertriebsrecht.Markus Presch · Rechtsanwalt & Geschäftsführer der HLP GmbH
Kanzlei
HLP GmbH
Standorte
Weimar & Leipzig
Hintergrund
Bank & Versicherung
Vertretung
Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Sprachen
DE · EN · RU · FR
Zulassung
RA-Kammer Thüringen & Sachsen

Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung erhalten?

Verlieren Sie keine Zeit – bei einer Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist. Schildern Sie uns Ihre Lage, wir geben eine schnelle Ersteinschätzung.

In 3 Schritten

So schnell sind Sie bei uns startklar.

1. Ersteinschätzung – Sie schildern uns Ihre Situation (Telefon, Formular oder Online-Termin). 2. Klare Strategie – wir bewerten Ihre Chancen und das weitere Vorgehen offen. 3. Durchsetzung – wir verhandeln und vertreten Sie, fristwahrend und konsequent.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Vertriebsrecht

Direkte Antworten auf die meistgesuchten Fragen – damit Sie sich ein erstes Bild machen können, bevor wir sprechen.

Ihr Fall ist individuell. Diese Antworten bieten Orientierung – sie ersetzen keine persönliche Beratung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Einschätzung.

Wer hat überhaupt einen Ausgleichsanspruch?

+
Handelsvertreter nach § 84 HGB – wer also selbstständig und ständig damit betraut war, Geschäfte für einen anderen zu vermitteln. Bei Vertragshändlern und Franchisenehmern kommt § 89b HGB entsprechend zur Anwendung, wenn zwei Voraussetzungen zusammentreffen: Eingliederung in die Absatzorganisation wie ein Handelsvertreter und die vertragliche Pflicht, den Kundenstamm zu überlassen. Entscheidend ist die gelebte Praxis, nicht die Bezeichnung im Vertrag.

Wie lange habe ich Zeit?

+
Ein Jahr ab Ende des Vertragsverhältnisses, § 89b Abs. 4 Satz 2 HGB. Das ist eine Ausschlussfrist: Wird sie versäumt, erlischt der Anspruch – unabhängig davon, wie berechtigt er war. Die Anmeldung ist formlos möglich und sollte nachweisbar erfolgen; beziffern können Sie später.

Im Vertrag steht, dass kein Ausgleich geschuldet wird. Gilt das?

+
Nein. Der Anspruch kann nach § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB nicht im Voraus ausgeschlossen werden; eine solche Klausel ist unwirksam. Anders liegt es bei Vereinbarungen, die erst nach Vertragsende geschlossen werden – deshalb sollten Abfindungs- und Aufhebungsangebote nie ungeprüft unterschrieben werden.

Wie wird der Ausgleich berechnet?

+
Zweistufig. Zuerst der Rohausgleich: Provisionen des letzten Vertragsjahres mit den geworbenen Stammkunden, hochgerechnet über einen Prognosezeitraum von meist vier Jahren, gemindert um eine jährliche Abwanderungsquote und abgezinst, danach die Billigkeitsprüfung. Anschließend wird auf den gesetzlichen Höchstbetrag gekappt: eine Jahresdurchschnittsprovision der letzten fünf Jahre (§ 89b Abs. 2 HGB). Der niedrigere Betrag gilt.

Was ist ein Buchauszug und warum ist er so wichtig?

+
Eine geordnete Aufstellung aller provisionspflichtigen Geschäfte, Kunde für Kunde (§ 87c Abs. 2 HGB). Ohne ihn müssen Sie schätzen – und Schätzungen tragen vor Gericht regelmäßig nicht. Wird der Buchauszug verweigert, wird er eingeklagt, meist im Wege der Stufenklage: erst Auskunft, dann Bezifferung, dann Zahlung.

Darf ich mir vorsorglich Kundendaten aus dem System des Unternehmers kopieren?

+
Davon ist dringend abzuraten. Sehen Vertrag oder Datenschutzvereinbarung vor, dass die Daten ausschließlich im System des Unternehmers verwaltet werden, wäre ein Export vertragswidrig – und könnte einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung liefern, der den Ausgleich nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB entfallen lässt. Sichern Sie Ihre eigenen Unterlagen; für die Daten des Unternehmers gibt es den Buchauszug.

Was passiert, wenn ich selbst kündige?

+
Dann entfällt der Ausgleich grundsätzlich (§ 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB). Ausnahmen: Das Verhalten des Unternehmers gab begründeten Anlass, oder Alter beziehungsweise Krankheit machen die Fortsetzung unzumutbar. Beides muss dargelegt werden. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie kündigen.

Ich habe nur Einmalprovisionen erhalten. Geht der Ausgleich dann leer aus?

+
Nein. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 23.03.2023 (C-574/21) entschieden, dass Einmalprovisionen beim Ausgleich zu berücksichtigen sind, soweit sie eine pauschale Vergütung für jeden neu geworbenen Kunden darstellen. Die Wahl der Vergütungsform darf den zwingenden Anspruch nicht aushebeln.

Muss ich den Ausgleich versteuern?

+
Ja – die Zahlung ist eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG. Ob zusätzlich die Tarifermäßigung des § 34 EStG greift, hängt von einer Zusammenballung der Einkünfte ab. Wird für dasselbe Ereignis über zwei Veranlagungszeiträume gezahlt, kann die Ermäßigung entfallen. Deshalb gehört die Auszahlungsmodalität in die Verhandlung. Die Rechtsprechung dazu ist in Bewegung; wir prüfen den aktuellen Stand im Einzelfall.

Was kostet die Prüfung?

+
Den Erstcheck bieten wir zum Festpreis an, den wir Ihnen vorab nennen: Prüfung des Vertrages auf die Handelsvertretereigenschaft, Fristenlage, Sichtung Ihrer Unterlagen und eine schriftliche Einschätzung. Für das weitere Vorgehen treffen wir eine gesonderte Vereinbarung.

Ihre Frist läuft – wir handeln rechtzeitig.

Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen. Vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin oder nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

So erreichen Sie uns

Ihr Einstieg: die kostenlose Ersteinschätzung (20 Minuten) per Telefon oder Video – wir ordnen Ihre Lage ein, benennen Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt. Am schnellsten per Online-Termin, alternativ schriftlich; alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.Die Ersteinschätzung ist eine erste Orientierung und noch keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung – gesetzliche Fristen (etwa die Jahresfrist des § 89b Abs. 4 S. 2 HGB) laufen unabhängig davon weiter.

Online-Termin – Video oder Telefon, automatisch gebucht

Buchen Sie selbst einen freien Termin – wahlweise als Video-Gespräch (Microsoft Teams) oder als Telefon-Termin. Datum und Uhrzeit wählen Sie; die Bestätigung und der Kalendereintrag erfolgen automatisch, beim Video-Termin inkl. Teams-Link. Beim Telefon-Termin rufen wir Sie zur gewählten Zeit an.

3-Wochen-Frist beachten: Gegen eine Kündigung müssen Sie binnen drei Wochen Klage erheben – buchen Sie rechtzeitig einen Termin oder rufen Sie unsere Zentrale an: 03643.850012.
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Lieber telefonisch? 03643.850012

Schnellkontakt

Wenig Aufwand, kein langes Schreiben: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ein bis zwei Sätze zu Ihrem Anliegen – wir rufen zurück. Für detaillierte Fälle mit Unterlagen nutzen Sie bitte die ausführliche Anfrage.

Lieber direkt anrufen? Zentrale Weimar 03643.850012 · office@hlp-beratung.de (Mo–Fr 08–18 Uhr).
Vertraulich. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

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Ausführliche Anfrage

Mit ein paar strukturierten Angaben können wir Ihr Anliegen schon vor dem ersten Gespräch einordnen – das spart Zeit und gibt Ihnen schneller eine fundierte Einschätzung. Sie können Kündigung, Vertrag, Schreiben und Unterlagen direkt als Anlage hochladen.

Der Fragebogen erfasst

  • Wer Arbeitnehmer · Arbeitgeber · Geschäftsführer · sonstige
  • Wann Datum von Kündigung/Schreiben und laufende Fristen (3 Wochen!)
  • Was Kündigung · Aufhebungsvertrag · Abmahnung · Arbeitszeugnis · Lohn/Überstunden · Sonstiges
  • Worum Eintrittsdatum, Position, Bruttogehalt, Betriebsgröße
  • Anlagen Kündigung, Arbeitsvertrag, Schreiben als Datei-Upload
Downloadbereich – Vollmacht: Für die Mandatierung können Sie unsere interaktive Vollmacht direkt am Bildschirm ausfüllen, als PDF speichern/ausdrucken und unterschrieben mitbringen oder als Anlage hochladen.
Fragebogen mit Anlagen-Upload (datenschutzkonform) Hier wird der Microsoft-Forms-Fragebogen eingebettet – verschlüsselte Übermittlung inkl. sicherem Datei-Upload für Bescheide. Dies ist der empfohlene, datenschutzkonforme Weg.
Hinweis zum E-Mail-Versand: Eine unverschlüsselte E-Mail ist datenschutzrechtlich nicht gesichert – bitte senden Sie uns keine sensiblen Unterlagen per E-Mail. Nehmen Sie einfach per E-Mail oder über eine kurze Anfrage Kontakt auf; wir stellen Ihnen anschließend einen datenschutzkonformen Upload-Link zur sicheren Übermittlung Ihrer Unterlagen zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie:
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